Persönliches Budget
Was ist das Persönliche Budget?
Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung.
Mit diesem Geld können Sie Ihre Hilfen und Unterstützung selbst bezahlen und erhalten somit mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung.
So ist es ohne das Persönliche Geld:
Sie wohnen zum Beispiel in einem Wohnheim. Das Wohnheim bekommt Geld vom Sozial-Amt.
Mit dem Geld bezahlt das Wohnheim zum Beispiel Ihre Assistenten.
So ist es mit dem Persönlichen Geld:
Sie bekommen das Geld selbst. Mit dem Geld bezahlen Sie Ihre Assistenten selbst.
Sie bestimmen selbst, welche Hilfen Sie haben wollen.
Sie bestimmen selbst, wer Ihnen helfen soll.
Sie bestimmen selbst, wann Sie die Hilfen haben wollen.
Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.
Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?
Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen-egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget nicht alleine verwalten können, kommt ein Persönliches Budget infrage. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.
Welche Hilfen kann ich mit dem Persönlichen Geld bezahlen?
Es gibt in Deutschland viele Hilfen für Menschen mit Behinderung. Diese Hilfen heißen: Hilfe zur Teilhabe. Diese Hilfen können Sie mit dem Persönlichen Geld bezahlen.
Zum Beispiel:
- Hilfen bei der Pflege
- Hilfen von der Krankenkasse
- Hilfen bei der Arbeit (z. Bsp. Arbeitsassistenz oder technischen Arbeitshilfen)
- Hilfen für das Wohnen. Besonders gut ist das Persönliche Geld für das Betreute Wohnen. Das Persönliche Geld hilft zum Beispiel, wenn Sie aus einem Heim ausziehen wollen.
Leistungen und Leistungsträger
Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März 2005 wurde klargestellt, dass für alle Leistungen zur Teilhabe statt Dienst- und Sachleistungen Persönliche Budgets bewilligt werden können. Leistungen zur Teilhabe umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Auch Einmalzahlungen sind möglich.
Folgende Leistungen können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung/-Fürsorge
- Jugendhilfeträger
- Sozialhilfeträger
- Integrationsamt
- Bundesagentur für Arbeit
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wir werden Sie gerne mit weiteren und detaillierten Auskünften beraten. |